Was ich schon immer wissen wollte

 

Der Artikel 2 des Grundgesetz für die BRD gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte).

Dieser garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person.

 

Die Gesundheit des Menschen ist ein (undefinierter) Zustand des körperlichen wie geistigen Wohlbefindens und somit die Nichtbeeinträchtigung durch eine Krankheit.

(Quelle Wikipedia)

Dieses Gesetz gibt uns das Recht auf Gesundheit. Wir müssen es nur einfordern.