Der Artikel 2 des Grundgesetz für die BRD gehört zum ersten Abschnitt (Grundrechte).
Dieser garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person.
Die Gesundheit des Menschen ist ein (undefinierter) Zustand des körperlichen wie geistigen Wohlbefindens und somit die
Nichtbeeinträchtigung durch eine Krankheit.
(Quelle Wikipedia)
Dieses Gesetz gibt uns das Recht auf Gesundheit. Wir müssen es nur einfordern.